Geschmacksmuster - Designs

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Heutige Produkte müssen mehr als nur funktional sein. Häufig bestimmt die Ästhetik eines Produktes mehr noch als dessen Technik den späteren Markterfolg. Design weckt Begehrlichkeiten. Design dient der Abgrenzung von anderen.

Oft wird deshalb bei der Neuentwicklung von Produkten ein beträchtlicher Anteil des gesamten Entwicklungsetats allein für das Design aufgewendet. Ein effektiver Schutz vor Nachahmung sollte deshalb selbstverständlich sein.

Dem Designschutz dient in erster Linie das Geschmacksmuster. Ein Geschmacksmuster (engl.
design patent) schützt die flächigen oder räumlichen äußeren Erscheinungs-formen von gewerblichen Gegenständen, nicht aber deren technische Funktionen (diese lassen sich aber z.B. durch ein Patent schützen).

Typische Beispiele für geschmacksmusterfähige Gestaltungen sind das Design von Haushaltsgegenständen, Technik, Spielzeug, Möbeln, Kleidung oder Stoffmustern aber auch Grafiken oder typographische Schriftzeichen .

Der Geschmacksmusterschutz wird grundsätzlich durch Eintragung des Musters in das Geschmacksmusterregister begründet.

Das Geschmacksmuster hat eine maximale Laufzeit von 25 Jahren.

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Geschmacksmuster - Designs
Schutzvoraussetzungen
Eintragungsverfahren
Geschmacksmusterschutz im Ausland
Geschmacksmusterverletzung