Anmeldeverfahren

Eine Gebrauchsmusteranmeldung umfasst eine technische Beschreibung der Erfindung, Schutzansprüche und in der Regel auch Zeichnungen.

Der Gegenstand eines Gebrauchsmusters wird nicht daraufhin geprüft, ob dessen materielle Schutzvoraussetzungen vorliegen, sondern die Anmeldung wird lediglich formal begutachtet. Im Rahmen dieser Formalprüfung wird zum Beispiel kontrolliert, ob alle notwendigen Bestandteile der Anmeldung eingereicht wurden, ob der Antrag auf Eintragung unterschrieben ist oder die Anmeldegebühr gezahlt wurde.

Sind die formalen Voraussetzungen erfüllt, trägt das Deutsche Patent- und Markenamt das Gebrauchsmuster in das Gebrauchsmusterregister ein.

Was wir für Sie tun können: Wir beraten Sie individuell für den optimalen Schutz Ihrer Erfindung. Gern sind wir Ihnen bei der Ausarbeitung der Anmeldeunterlagen behilflich. Wir formulieren für Sie die Beschreibung und die Schutzansprüche, fertigen gegebenenfalls Zeichnungen an und übernehmen die Einreichung aller Unterlagen beim Patentamt.

zurück weiter

Das Gebrauchmuster - oft eine strategische Option
Gebrauchsmusteranmeldung
Löschungsverfahren
Verletzungsverfahren