Löschung des Gebrauchsmusters

Dritte können jederzeit einen Antrag auf Löschung des Gebrauchsmusters stellen, wenn sie der Meinung sind, dass der der Gegenstand des Gebrauchsmusters nicht schutzfähig ist. Der Antrag ist beim Patentamt schriftlich einzureichen und zu begründen. Nachdem die Standpunkte des Löschungsantragsstellers und des Gebrauchsmusterinhabers gehört wurden, beschließt eine Gebrachsmusterabteilung über die Löschung bzw. Aufrechterhaltung des Gebrauchsmusters.

Was wir für Sie tun können: Wir verteidigen Ihr Gebrauchsmuster unter Ausnutzung aller zur Verfügung stehenden Mittel gegen die Angriffe Dritter. Wir formulieren für Sie die auf die Zurückweisung des Löschungsantrags zielenden notwendigen Anträge und Begründungen und vertreten Sie in der mündlichen Verhandlung.
Umgekehrt prüfen wir alle Mittel und Wege, ein Gebrauchsmuster, das Ihnen im Rahmen einer Abmahnung oder gar Verletzungsklage entgegengehalten wird, zu Fall zu bringen.

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Das Gebrauchmuster - oft eine strategische Option
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