Mitteilung des EPA vom 29.06.2010 zu Regel 161 EPÜ

Das EPA stellt mit Mitteilung vom 29.06.2010 klar, dass eine Mitteilung nach Regel 161 EPÜ keinen Bescheid im Sinne der geänderten Regel 36 (1) EPÜ (siehe hier) darstellt.

Mehr lesen

Änderungen im EPÜ mit Wirkung zum 01.04.2010

Mit Wirkung zum 1. April 2010 wird die Ausführungsordnung zum EPÜ geändert. Die in der Praxis wichtigste Änderung betrifft die Einführung einer zeitlichen Beschränkung für die Vornahme von Teilanmeldungen. Gemäß neuer Regel 36(1) kann eine Teilanmeldung für eine frühere anhängige Anmeldung (Stammanmeldung) eigereicht werden, wenn sie:

a) vor Ablauf einer Frist von 24 Monaten nach dem ersten Bescheid der Prüfungsabteilung zu der frühesten Anmeldung eingereicht wird, zu der ein Bescheid ergangen ist, oder

Mehr lesen