Google-Bildersuche keine Urheberrechtsverletzung

Urteil vom 29. April 2010 – I ZR 69/08 – Vorschaubilder
In einer Pressemitteilung informiert der BGH über seine heutige Entscheidung in o.g. Fall, daß Google nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern ihrer Suchmaschine wieder-gegeben werden.
Die vollständige Pressemitteilung ist
hier abrufbar.