EuGH zu den Schranken des Patentschutzes bei Gensequenzen

Case C-428/08 - REFERENCE for a preliminary ruling under Article 234 EC from the Rechtbank’s‑Gravenhage (Netherlands)

Ist eine Gensequenz Gegenstand eines Patents, erstreckt sich der Patentschutz nicht auf Material, in dem die Gensequenz ihre Funktion, für die sie patentiert wurde, nicht ausführen kann.
(Vorstehende Aussage ist kein Entscheidungstenor (!), sondern meine persönliche verallgemeinernde Interpretation des Entscheidunginhalts)

Monsanto ist Inhaber des Europäische Patents
EP 0 546 090, dass Glyophosat-tolerante 5-Enolpyruvylshikimat-3-Phosphat Synthasen (EPSPS) betrifft und u.a. in den Niederlanden validiert ist.
Glyophosat ist ein nicht-selektiv wirkendes Herbizid, dass EPSPS der Klasse I inhibiert, was den Tod der behandelten Pflanzen zur Folge hat und von Monsanto unter dem Markennamen 'Roundup' vermarktet wird. Pflanzen jedoch, die die patentgemäßen Enzyme enthalten, überleben die Roundup-Behandlung schadlos. Monsanto hat die entsprechenden Gene in eine Soja-Pflanze überführt und vermarktet diese als RR (Roundup-Ready) Soja.

Mehr lesen