EuGH zu den Schranken des Patentschutzes bei Gensequenzen

Case C-428/08 - REFERENCE for a preliminary ruling under Article 234 EC from the Rechtbank’s‑Gravenhage (Netherlands)

Ist eine Gensequenz Gegenstand eines Patents, erstreckt sich der Patentschutz nicht auf Material, in dem die Gensequenz ihre Funktion, für die sie patentiert wurde, nicht ausführen kann.
(Vorstehende Aussage ist kein Entscheidungstenor (!), sondern meine persönliche verallgemeinernde Interpretation des Entscheidunginhalts)

Monsanto ist Inhaber des Europäische Patents
EP 0 546 090, dass Glyophosat-tolerante 5-Enolpyruvylshikimat-3-Phosphat Synthasen (EPSPS) betrifft und u.a. in den Niederlanden validiert ist.
Glyophosat ist ein nicht-selektiv wirkendes Herbizid, dass EPSPS der Klasse I inhibiert, was den Tod der behandelten Pflanzen zur Folge hat und von Monsanto unter dem Markennamen 'Roundup' vermarktet wird. Pflanzen jedoch, die die patentgemäßen Enzyme enthalten, überleben die Roundup-Behandlung schadlos. Monsanto hat die entsprechenden Gene in eine Soja-Pflanze überführt und vermarktet diese als RR (Roundup-Ready) Soja.

Mehr lesen

Mitteilung des EPA vom 29.06.2010 zu Regel 161 EPÜ

Das EPA stellt mit Mitteilung vom 29.06.2010 klar, dass eine Mitteilung nach Regel 161 EPÜ keinen Bescheid im Sinne der geänderten Regel 36 (1) EPÜ (siehe hier) darstellt.

Mehr lesen

Aschewolken über Europa erstrecken Fristen

Wie das Europäische Patentamt am 03. Mai 2010 mitteilte, hat die durch den Vulkanausbruch auf Island verursachte Aschewolke zu so wesentlichen Beeinträchtigungen der Post- und Zustelldienste in der Zeit zwischen 15. bis 28. April 2010 geführt, dass sich gegenüber dem EPA einzuhaltende Fristen, die zwischen dem 15. und 28. April 2010 abgelaufen wären, nach Regel 134 (2) EPÜ für alle Verfahrensbeteiligten und ihre Vertreter auf den 29. April 2010 erstrecken. Bezüglich der im PCT vorgesehenen Fristen werden Anmelder auf Regel 82 PCT hingewiesen. Weitere Informationen hier.

Albanien Mitglied des Europäischen Patentüber-einkommens

Albanien ist mit Wirkung zum 01. Mai 2010 Vertragsstaat des Europäischen Patentübereinkommens. Damit umfasst das EPÜ derzeit 37 Mitgliedstaaten.

Änderungen im EPÜ mit Wirkung zum 01.04.2010

Mit Wirkung zum 1. April 2010 wird die Ausführungsordnung zum EPÜ geändert. Die in der Praxis wichtigste Änderung betrifft die Einführung einer zeitlichen Beschränkung für die Vornahme von Teilanmeldungen. Gemäß neuer Regel 36(1) kann eine Teilanmeldung für eine frühere anhängige Anmeldung (Stammanmeldung) eigereicht werden, wenn sie:

a) vor Ablauf einer Frist von 24 Monaten nach dem ersten Bescheid der Prüfungsabteilung zu der frühesten Anmeldung eingereicht wird, zu der ein Bescheid ergangen ist, oder

Mehr lesen