Mitteilung des EPA vom 29.06.2010 zu Regel 161 EPÜ

Das EPA stellt mit Mitteilung vom 29.06.2010 klar, dass eine Mitteilung nach Regel 161 EPÜ keinen Bescheid im Sinne der geänderten Regel 36 (1) EPÜ (siehe hier) darstellt.

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Aschewolken über Europa erstrecken Fristen

Wie das Europäische Patentamt am 03. Mai 2010 mitteilte, hat die durch den Vulkanausbruch auf Island verursachte Aschewolke zu so wesentlichen Beeinträchtigungen der Post- und Zustelldienste in der Zeit zwischen 15. bis 28. April 2010 geführt, dass sich gegenüber dem EPA einzuhaltende Fristen, die zwischen dem 15. und 28. April 2010 abgelaufen wären, nach Regel 134 (2) EPÜ für alle Verfahrensbeteiligten und ihre Vertreter auf den 29. April 2010 erstrecken. Bezüglich der im PCT vorgesehenen Fristen werden Anmelder auf Regel 82 PCT hingewiesen. Weitere Informationen hier.

Albanien Mitglied des Europäischen Patentüber-einkommens

Albanien ist mit Wirkung zum 01. Mai 2010 Vertragsstaat des Europäischen Patentübereinkommens. Damit umfasst das EPÜ derzeit 37 Mitgliedstaaten.

Änderungen im EPÜ mit Wirkung zum 01.04.2010

Mit Wirkung zum 1. April 2010 wird die Ausführungsordnung zum EPÜ geändert. Die in der Praxis wichtigste Änderung betrifft die Einführung einer zeitlichen Beschränkung für die Vornahme von Teilanmeldungen. Gemäß neuer Regel 36(1) kann eine Teilanmeldung für eine frühere anhängige Anmeldung (Stammanmeldung) eigereicht werden, wenn sie:

a) vor Ablauf einer Frist von 24 Monaten nach dem ersten Bescheid der Prüfungsabteilung zu der frühesten Anmeldung eingereicht wird, zu der ein Bescheid ergangen ist, oder

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